Suchen Sie eine Alternative zum teuren Scheidungskrieg?
Hier ist sie: MEDIATION mit juristischer Kompetenz!
Wir sind zwei engagierte Mediatorinnen und Juristinnen und ein Rechtsanwalt und Mediator. Unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung in Familiensachen, Erbschaft und Arbeitswelt verhelfen unseren Kunden zu schnellen, kostengünstigen und einvernehmlichen Lösungen.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0441-800 7518 Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr oder per Mail info@konsens-oldenburg.de oder vor Ort: Nadorster Straße 90 in 26123 Oldenburg. Oder direkt über unser Kontaktformular.

Brigitte Neidhardt
Juristin und Mediatorin
Jahrgang 1953
verheiratet, 2 Kinder
Langjährige Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei.
1998/1999 Ausbildung zur Mediatorin nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in der Schule für Verständigung und Mediation in Steyerberg.
Danach freiberufliche Tätigkeit als Mediatorin
2004-2006 Fortbildung zum Verfahrensbeistand (Anwältin des Kindes).
Sabine Hegeler-Lüttgau
Juristin und Mediatorin BM
Jahrgang 1958
verheiratet, 3 Kinder
Nach dem Assessorexamen mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Fortbildung zur Mediatorin nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation (BM) in der Schule für Verständigung und Mediation in Steyerberg 1998/1999.
Danach freiberufliche Tätigkeit als Mediatorin. Anerkennung zur Mediatorin durch den Bundesverband Mediation im November 2001.
2004-2006 Fortbildung zum Verfahrensbeistand (Anwältin des Kindes). Psychologische Beraterin 2010.
Claus-William Neidhardt
Rechtsanwalt seit 1985, Jahrgang 1953, verheiratet, 2 Kinder
Unsere Angebote:
Als erstes und bislang einziges Büro in Oldenburg und Umgebung bieten wir ausschließlich Mediation an und haben uns auf diese Form der außergerichtlichen Konfliktlösung in den Bereichen Familie, Erbschaft und Arbeitwelt spezialisiert.
Zudem beraten und schulen wir einzelne Personen, Teams und Unternehmen. Wir halten Vorträge und bieten individuell gestaltete Fortbildungen zu den Themen Mediation, Kommunikation und Verfahrensbeistand an.
Wir übernehmen die parteiliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Verfahren der Familien- und Vormundschaftsgerichte gemäß § 158 FamFG.
Unsere Bestellung erfolgt durch den mit dem Verfahren befaßten Richter oder der Richterin.
Unsere Klienten empfehlen uns weiter, weil wir:
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