ERBSTREIT

Es ist kein schöner Gedanke, der eigenen Familie vor Gericht gegenĂŒber zu stehen.

Das Besondere eines Erbstreits ist, dass miteinander vertraute Personen gegeneinander kĂ€mpfen. Man kennt sich von Kindesbeinen an, duzt sich und handelt daher im Streit miteinander oftmals emotional, wenn nicht gar hemmungslos. Anders als bei kaufmĂ€nnischen Auseinandersetzungen mit Dritten fehlt hier der Blick von oben, fehlt eine nĂŒchterne AbwĂ€gung.

Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft. Gemeinsame Entscheidungen zu finden, wird zusĂ€tzlich durch unterschiedliche GefĂŒhle, Interessen und Beziehungen erschwert. In der Praxis sind daher Erbengemeinschaften, die nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht mehr miteinander reden und völlig zerstritten sind, keine Ausnahme. Zumal der Richter keine schrillen und emotionalen Anekdoten aus der Vergangenheit hören möchte, nicht an Emotionen und Tratsch, HĂ€me und Zynismus  interessiert ist, sondern allein den Sachverhalt und den Rechtsstandpunkt vorgetragen erhalten  möchte.

So verschließt man sich leicht sinnvollen Lösungen, zahlt unnötig hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, um am Ende des langen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen, der schon bald nach dem Erbfall möglich gewesen wĂ€re. Es ist also viel Geld ausgegeben worden – aber was noch schlimmer ist: die Familie ist auf der Strecke geblieben. Durch einen intensiven Erbstreit werden persönliche Beziehungen gekappt, weggewischt, möglicherweise bis in die nĂ€chsten Generationen hinein.

Eine der teuersten Erbstreitigkeiten des 20.Jahrhunderts war der Streit zwischen Hans-Heinrich Thyssen-Bornemisza und seinem Àltesten Sohn Georg. Er verschlang 120 Millionen Euro an Anwalts- und Gerichtskosten.

Eine Million ErbfĂ€lle gibt es pro Jahr in Deutschland. Nur ca. jeder FĂŒnfte verfasst ein Testament. Von diesem FĂŒnftel sind ĂŒber 90 % inhaltlich verfehlt, unklar, widersprĂŒchlich oder sogar unwirksam.

Ein Testament muss Vorsorge treffen. Das bedeutet konkrete Formulierungen zur Verteilung des Nachlasses. Falls Differenzen zu Lebzeit schon erkennbar sind, sollte die Nachlassabwicklung in die HÀnde eines neutralen Dritten, z. B. eines Mediators gelegt werden.

Einvernehmliche Lösungen vor und nach dem Erbfall helfen, das Vermögen ĂŒber Generationen in der Familie zusammenzuhalten. Durch faire Auseinandersetzungen kann der Familienfrieden und die Achtung und WertschĂ€tzung der Mitstreiter erhalten bleiben.

Mediation hilft vor dem Erbfall bei der Erstellung des Testaments. Die WĂŒnsche aller Beteiligten werden erfasst und umgesetzt.

Mediation hilft nach dem Erbfall, gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu finden, die den Familienfrieden erhalten, ohne jemanden zu ĂŒbervorteilen.

  Suchen: