1.Hausrat

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Was gehört zum Hausrat?

  • Wohnungs- und Kücheneinrichtung wie Möbel, Teppiche,
  • Haushaltsgeräte, Geschirr, Besteck, Wandschmuck, Fernseher, Radio, Videorekorder
  • Wäsche
  • Kindersachen
  • Musikinstrumente, wenn mehrere Familienmitglieder sie benutzt haben
  • Bücher, soweit sie der Allgemeinbildung und Unterhaltung dienen, auch Nachschlagewerke
  • Gartenmöbel
  • Pkw, Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobil, wenn sie von der Familie für die gemeinsame Freizeit benutzt wurden
  • Vorräte im Kelle

Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass sich die Ehegatten über die Verteilung des Hausrates gütlich einigen.

  • Jeder Ehegatte kann die in seinem Eigentum stehenden Hausratsgegenstände von dem anderen heraus verlangen.
  • Gegenstände, die beiden Ehegatten gemeinsam gehören, müssen zwischen ihnen aufgeteilt werden. Dabei soll sichergestellt  werden, dass die Verteilung wertmäßig gerecht erfolgt.

Bei Nichteinigung entscheidet der Richter nach Ermessen.



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