Musikinstrumente, wenn mehrere Familienmitglieder sie benutzt haben
Bücher, soweit sie der Allgemeinbildung und Unterhaltung dienen, auch Nachschlagewerke
Gartenmöbel
Pkw, Wohnwagen beziehungsweise Wohnmobil, wenn sie von der Familie für die gemeinsame Freizeit benutzt wurden
Vorräte im Kelle
Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass sich die Ehegatten über die Verteilung des Hausrates gütlich einigen.
Jeder Ehegatte kann die in seinem Eigentum stehenden Hausratsgegenstände von dem anderen heraus verlangen.
Gegenstände, die beiden Ehegatten gemeinsam gehören, müssen zwischen ihnen aufgeteilt werden. Dabei soll sichergestellt  werden, dass die Verteilung wertmäßig gerecht erfolgt.
Bei Nichteinigung entscheidet der Richter nach Ermessen.