Verfahrensbeistand/Anwalt des Kindes:
Wir übernehmen die parteiliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen
in Verfahren der Familien- und Vormundschaftsgerichte gemäß § 158 FamFG.
Unsere Bestellung erfolgt durch den mit dem Verfahren befaßten Richter oder die Richterin.
Erforderlich ist die Bestellung bei